Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 30.05.2006 - 2 Ss 76/06 (67/06)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,81982
OLG Schleswig, 30.05.2006 - 2 Ss 76/06 (67/06) (https://dejure.org/2006,81982)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30.05.2006 - 2 Ss 76/06 (67/06) (https://dejure.org/2006,81982)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30. Mai 2006 - 2 Ss 76/06 (67/06) (https://dejure.org/2006,81982)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,81982) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 03.06.2008 - 5 Ss 194/08

    Revision; Sachrüge; Begründung; Beweiswürdigung; Unzulässigkeit

    Ergibt sich jedoch aus den Einzelausführungen zur Sachrüge, dass der Revisionsführer in Wahrheit nicht die Anwendung des materiellen Rechts auf den im Urteil festgestellten Sachverhalt beanstandet, sondern die (angebliche) Fehlerhaftigkeit des Urteils ausschließlich aus tatsächlichen Behauptungen herleitet, die in den Urteilsfeststellungen keinen Niederschlag gefunden haben oder der Revisionsführer nur eine eigene, gegensätzliche Beweiswürdigung vornimmt und diese an die Stelle der des Tatrichters setzt, ohne gleichzeitig Verstöße gegen Denkgesetze, Erfahrungssätze oder die Verpflichtung des Tatgerichts zur lückenlosen, erschöpfenden und widerspruchsfreien Beweiswürdigung aufzuzeigen, so ist die Sachrüge nicht in zulässiger Weise erhoben und das darauf gestützte Rechtsmittel mithin unzulässig (vgl. BGH R § 344 Abs. 2 S. 1 StPO Revisionsbegründung 2; BGH NStZ 1991, 597; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 117; OLG Düsseldorf NStZ 1993, 99; OLG Karlsruhe VRS 107, 376; OLG Schleswig, Beschluss vom 30.05.2006 - 2 Ss 76/06 bei Juris; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 344 Rdnr. 19).
  • OLG Hamm, 03.06.2008 - 5 Ss 210/08

    Revision; Sachrüge; Begründung; Beweiswürdigung; Unzulässigkeit

    Ergibt sich jedoch aus den Einzelausführungen zur Sachrüge, dass der Revisionsführer in Wahrheit nicht die Anwendung des materiellen Rechts auf den im Urteil festgestellten Sachverhalt beanstandet, sondern die (angebliche) Fehlerhaftigkeit des Urteils ausschließlich aus tatsächlichen Behauptungen herleitet, die in den Urteilsfeststellungen keinen Niederschlag gefunden haben oder der Revisionsführer nur eine eigene, gegensätzliche Beweiswürdigung vornimmt und diese an die Stelle der des Tatrichters setzt, ohne gleichzeitig Verstöße gegen Denkgesetze, Erfahrungssätze oder die Verpflichtung des Tatgerichts zur lückenlosen, erschöpfenden und widerspruchsfreien Beweiswürdigung aufzuzeigen, so ist die Sachrüge nicht in zulässiger Weise erhoben und das darauf gestützte Rechtsmittel mithin unzulässig (vgl. BGH R § 344 Abs. 2 S. 1 StPO Revisionsbegründung 2; BGH NStZ 1991, 597; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 117; OLG Düsseldorf NStZ 1993, 99; OLG Karlsruhe VRS 107, 376; OLG Schleswig, Beschluss vom 30.05.2006 - 2 Ss 76/06 bei Juris; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 344 Rdnr. 19).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht