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OLG Schleswig, 30.05.2006 - 2 Ss 76/06 (67/06) |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 03.06.2008 - 5 Ss 194/08
Revision; Sachrüge; Begründung; Beweiswürdigung; Unzulässigkeit
Ergibt sich jedoch aus den Einzelausführungen zur Sachrüge, dass der Revisionsführer in Wahrheit nicht die Anwendung des materiellen Rechts auf den im Urteil festgestellten Sachverhalt beanstandet, sondern die (angebliche) Fehlerhaftigkeit des Urteils ausschließlich aus tatsächlichen Behauptungen herleitet, die in den Urteilsfeststellungen keinen Niederschlag gefunden haben oder der Revisionsführer nur eine eigene, gegensätzliche Beweiswürdigung vornimmt und diese an die Stelle der des Tatrichters setzt, ohne gleichzeitig Verstöße gegen Denkgesetze, Erfahrungssätze oder die Verpflichtung des Tatgerichts zur lückenlosen, erschöpfenden und widerspruchsfreien Beweiswürdigung aufzuzeigen, so ist die Sachrüge nicht in zulässiger Weise erhoben und das darauf gestützte Rechtsmittel mithin unzulässig (vgl. BGH R § 344 Abs. 2 S. 1 StPO Revisionsbegründung 2; BGH NStZ 1991, 597; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 117; OLG Düsseldorf NStZ 1993, 99; OLG Karlsruhe VRS 107, 376; OLG Schleswig, Beschluss vom 30.05.2006 - 2 Ss 76/06 bei Juris;… Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 344 Rdnr. 19). - OLG Hamm, 03.06.2008 - 5 Ss 210/08
Revision; Sachrüge; Begründung; Beweiswürdigung; Unzulässigkeit
Ergibt sich jedoch aus den Einzelausführungen zur Sachrüge, dass der Revisionsführer in Wahrheit nicht die Anwendung des materiellen Rechts auf den im Urteil festgestellten Sachverhalt beanstandet, sondern die (angebliche) Fehlerhaftigkeit des Urteils ausschließlich aus tatsächlichen Behauptungen herleitet, die in den Urteilsfeststellungen keinen Niederschlag gefunden haben oder der Revisionsführer nur eine eigene, gegensätzliche Beweiswürdigung vornimmt und diese an die Stelle der des Tatrichters setzt, ohne gleichzeitig Verstöße gegen Denkgesetze, Erfahrungssätze oder die Verpflichtung des Tatgerichts zur lückenlosen, erschöpfenden und widerspruchsfreien Beweiswürdigung aufzuzeigen, so ist die Sachrüge nicht in zulässiger Weise erhoben und das darauf gestützte Rechtsmittel mithin unzulässig (vgl. BGH R § 344 Abs. 2 S. 1 StPO Revisionsbegründung 2; BGH NStZ 1991, 597; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 117; OLG Düsseldorf NStZ 1993, 99; OLG Karlsruhe VRS 107, 376; OLG Schleswig, Beschluss vom 30.05.2006 - 2 Ss 76/06 bei Juris;… Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 344 Rdnr. 19).